Folgende allgemeinen Vertragsbestimmungen sind Bestandteile des Reisevertrages zwischen der Kundin und der Reiseveranstalterin Saharawalk.
Anmerkung: Die weibliche Form gilt für alle Geschlechter.
Mit der Anmeldung per Online-Formular bietet die Kundin Saharawalk den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Dies geschieht auf Basis der Reisebeschreibung auf unserer Website.
Mit der Anmeldung erklärt sich die Kundin mit den AGB von Saharawalk einverstanden. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular.
Nach Eingang der Anmeldung erhält die Kundin eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Kurzfristige Anmeldungen sind mündlich möglich, müssen aber online nachgereicht werden. Der Vertrag kommt mit der Einzahlung der Anzahlung von CHF 1’000.– zustande.
Die Bezahlung erfolgt in zwei Schritten:
Alle Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Programmbeschreibung und der Reisebestätigung. Preisänderungen sind nur bei unvorhersehbaren Erhöhungen von Beförderungskosten oder Abgaben möglich.
Saharawalk behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt den Leistungsumfang anzupassen oder eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Saharawalk übernimmt die Flugbuchungen für alle Kundinnen. Wir haften jedoch nicht für Änderungen der Fluggesellschaft (Umbuchungen, Verspätungen, Gepäckverlust).
Es gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseannullationsversicherung. Beachten Sie, dass dies oft nur innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Die Kundin ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall/Krankheit) im Ausland verantwortlich. Ohne Versicherung trägt die Kundin alle anfallenden Kosten.
Für Rundreisen und Trekkings sind mindestens 6 Personen erforderlich. Auf Wunsch führen wir die Reise auch mit weniger Gästen gegen einen Aufpreis durch.
Für Tunesien ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Informationen zu Impfungen bietet das BAG.
Die Reisegäste sind selbst für die Einhaltung der Vorschriften und die Gültigkeit ihrer Dokumente verantwortlich.
Saharawalk behält sich Anpassungen bei höherer Gewalt vor. Der genaue Leistungsumfang ist in der individuellen Reisebestätigung festgehalten.
Saharawalk kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn eine Kundin die Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Reisepreis (abzüglich ersparter Kosten) bestehen. Mehrkosten für die Rückreise trägt die Kundin.
Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt kann Saharawalk das Programm ändern oder die Reise abbrechen. Mehrleistungen können in Rechnung gestellt werden. Ein Anspruch auf Preisminderung besteht bei tourbedingten Änderungen nicht.
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Saharawalk berechnet folgende Pauschalen:
Eine Kundin kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese die Reiseerfordernisse erfüllt. Eventuelle Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
Saharawalk haftet für die korrekte Vertragserfüllung. Wir haften nicht bei Versäumnissen der Kundin, Dritter oder bei höherer Gewalt. Die Haftung ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
Daten werden nur zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz verarbeitet.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Kanton St. Gallen.
Saharawalk
Moncef Ben Soltane
Näfenackerstrasse 5, 9000 St. Gallen
Stand: 23. Juli 2026